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Mauterhöhung 2023: Was Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen wissen müssen

28.07.2023

Mauterhöhung 2023: Was Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen wissen müssen

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Die Mauterhöhung 2023 ist ein wichtiges Thema für alle Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen in Deutschland. Hier finden Sie alle relevanten Informationen, die Sie benötigen, um sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.

Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz

Das Bundesfernstraßenmautgesetz, das die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen regelt, hat einige Änderungen erfahren. Die Mautsätze und die Mautberechnung sind dabei von besonderem Interesse für Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen. Weitere Details zum Bundesfernstraßenmautgesetz finden Sie hier.

Die Lkw-Maut und ihre Entwicklung

Die Lkw-Maut wurde 2005 in Deutschland eingeführt und hat seitdem mehrere Änderungen durchlaufen. Ursprünglich galt die Maut nur für Bundesautobahnen, wurde aber in zwei Stufen auf vierstreifige Bundesstraßen und schließlich auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Die Mautpflichtgrenze wurde von 12 auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gesenkt. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut werden seit 2011 ausschließlich für die Bundesfernstraßen verwendet. Im Jahr 2022 betrugen die Einnahmen rund 7,4 Mrd. Euro.

Mauterhöhung 2023: Was ändert sich genau?

Die Mauterhöhung 2023 bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die insbesondere für Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen relevant sind. Die Änderungen betreffen vor allem die Anpassung der Mautsätze an die Wegekosten und die Einführung eines CO2-Aufschlags.

Anpassung der Mautsätze

Die Mautsätze werden stärker nach dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge differenziert. Dies setzt einen starken Anreiz für die Branche, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Maut befreit. Anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben – zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.

Einführung eines CO2-Aufschlags

Zum 1. Dezember 2023 soll ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden. Der CO2-Aufschlag wird als neuer Mautteilsatz für die externen Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen eingeführt. Er wird wie die derzeit geltenden Mautteilsätze als Centbetrag pro auf dem mautpflichtigen Streckennetz gefahrenen Kilometer erhoben. Die Höhe des Aufschlags hängt von den Fahrzeugeigenschaften des jeweiligen mautpflichtigen Fahrzeugs ab, insbesondere von der CO2-Emissionsklasse, dem Gewicht und der Anzahl der Achsen.

Ausweitung der Mautpflicht

Zudem soll die Lkw-Mautpflichtgrenze zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Juli 2024 abgesenkt werden, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst sind. Handwerksbetriebe werden ausgenommen.

Auswirkungen auf Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen

Die Mauterhöhung 2023 wird Auswirkungen auf die Kostenstruktur von Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen haben. Es ist wichtig, diese Änderungen im Voraus zu berücksichtigen und gegebenenfalls Anpassungen in der Fahrzeugflotte oder der Routenplanung vorzunehmen. Die Mauterhöhung kann auch Anlass sein, über den Einsatz von emissionsarmen oder elektrisch betriebenen Fahrzeugen nachzudenken, um von den Mautbegünstigungen zu profitieren.

Fazit

Die Mauterhöhung 2023 bringt einige Änderungen mit sich, die für Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen von Bedeutung sind. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Änderungen zu informieren und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. 

Weiterführende Informationen und Unterstützung

Um Sie bestmöglich auf die Mauterhöhung 2023 vorzubereiten, bieten wir ein Online-Seminar zum Thema "Mauterhöhung 2023 - erfahren Sie alles zur Änderung der Lkw-Maut" an. In diesem Seminar werden wir detailliert auf die Änderungen eingehen und praktische Tipps zur Anpassung Ihrer Geschäftsstrategie geben. Sie können sich für das Seminar anmelden oder die Aufzeichnung im Nachgang auf unserer Plattform anschauen.

Anmeldung zum Info-Seminar

Quellen:

  • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
  • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Lkw-Maut
  • Gesetze im Internet: Bundesfernstraßenmautgesetz
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