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Jährliche Arbeitsschutzunterweisung online durchführen

Unterweisung nach §12 ArbSchG & DGUV Vorschrift 1 — revisionssicher dokumentiert. Alle Unterweisungen im Paket ab 630 €/Jahr

Laut DGUV ereigneten sich 2024 rund 755.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle
in Deutschland. Mit der Online-Arbeitsschutzunterweisung der SVG-Akademie
schulen Sie Ihre Mitarbeiter flexibel, revisionssicher dokumentiert und
bis zu 70 % kostengünstiger als in Präsenz. Aktualisiert Juli 2026.

 

Jetzt kostenlos testen

  1. Kursübersicht
  2. Arbeitsschutzunterweisung
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Team Lernportal

Anna Zimmermann & Juliane Milich · Produktmanagerinnen

069 999 911 910

lernportal@svg-akademie.de


Bitte kontaktieren Sie mich

Unsere Vorteile

  1. 100% Belegschaft erreichen
    Laden Sie Ihre Mitarbeiter mit wenigen Klicks ein. Verfügbar in 11 Sprachen.
  2. Bis zu 70% Zeit und Kosten sparen
    Ca. 30 Minuten im eigenen Tempo — am Arbeitsplatz, in der Pause oder unterwegs.
    Keine Anreise, keine Terminkoordination.
  3. Automatische Dokumentation
    Zertifikat nach Abschlusstest als Unterweisungsnachweis — revisionssicher
    für 5 Jahre im Lernportal archiviert.
  4. Geprüfte Qualität
    Entwickelt von SVG-Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ausgezeichnet mit dem
    eLearning Journal Award 2026.
  5. 100% Durchführungsquote
    Abwesende oder erkrankte Mitarbeiter holen die Unterweisung einfach flexibel
    nach — ohne neuen Termin.
  6. Datensicherheit made in Germany
    Das SVG-Lernportal wird in Rechenzentren in Deutschland betrieben und steht
    für eine sichere Datenübermittlung.
Inhaltsverzeichnis

// Unsere Vorteile

// Preise und Nutzerpakete

// Inhalt der Unterweisung

// Rechtliche Grundlagen

// FAQ: Wichtige Fragen

Preise und Nutzerpakete

Was kostet eine Online-Arbeitsschutzunterweisung?
Ein Preis. Alle Unterweisungen. Keine versteckten Kosten pro Kurs oder pro Thema. Bei der SVG-Akademie erhalten Sie Zugriff auf alle verfügbaren Online-Unterweisungen in einem Paket — Arbeitsschutz, Brandschutz, Fahrerunterweisung, Gefahrgut und mehr.
Sie benötigen nur die Anzahl Ihrer Mitarbeiter:

E-Learning und Mitarbeiterunterweisungen für Unternehmen
Nutzerpaket Preise pro Jahr
Paket 25 Nutzer 630,- €
Paket 50 Nutzer 1.060,- €
Paket 100 Nutzer 1.990,- €
Paket 200 Nutzer 3.450,- €
Paket 300 Nutzer 5.440,- €
Paket 400 Nutzer 6.300,- €
Mehr als 400 Nutzer Auf Anfrage

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Vertragslaufzeit: 1 Jahr mit automatischer Verlängerung. 
Ausgenommen: EU AI Act Schulung | Cyber Security Awareness Training.

Jetzt Angebot anfordern

Inhalt der Online-Arbeitsschutzunterweisung

Unterweisung Arbeitsschutz
Dauer: ca. 30 Minuten im individuellen Lerntempo. Inhalte können pausiert,
wiederholt oder in mehreren Sitzungen absolviert werden.

Die Unterweisung umfasst 11 interaktive Lernmodule in drei aufeinander aufbauenden Themenbereichen:

1. RECHTLICHER RAHMEN

  • Wieso die jährliche Unterweisung wichtig ist
  • Die Beteiligten im Arbeitsschutz
  • Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer

2. SICHERHEITSVERHALTEN AM ARBEITSPLATZ

  • Verhalten bei einem Arbeitsunfall
  • Verhalten im Gebäude
  • Verhalten auf dem Betriebsgelände
  • Verhalten im Gefahrenfall
  • Hinweisschilder und Notfalleinrichtungen
  • Sonstige Gefährdungen

3. ZUSAMMENFASSUNG UND ABSCHLUSSTEST

  • Zusammenfassung der Lerninhalte
  • Wissenstest mit Zertifikat als Unterweisungsnachweis
Jetzt kostenfreien Demo-Zugang beantragen!

Rechtliche Grundlagen

Ist eine Online-Arbeitsschutzunterweisung zulässig?

Ja. Der Einsatz von Online-Lernprogrammen für die jährliche Arbeitsschutzunterweisung ist nach §12 ArbSchG zulässig — das Gesetz schreibt keine bestimmte Durchführungsform vor. Die DGUV bestätigt in ihrer Regel 100-001, dass elektronische Unterweisungen eingesetzt werden können, wenn sie interaktiv gestaltet sind, eine Verständniskontrolle beinhalten und Beschäftigte jederzeit Rückfragen an eine unterweisende Person stellen können.

 

Gesetz / Vorschrift Regelung
§12 ArbSchG Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten
§5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung als Basis
DGUV Vorschrift 1, §4 Mindestens jährliche Unterweisung
§29 JArbSchG Halbjährlich für Jugendliche unter 18
§14 GefStoffV Gefahrstoffe: mündlich erforderlich
ASR A2.2 Brandschutz: jährliche Unterweisung
ArbStättV Arbeitsstätten und Bildschirmarbeit

Wichtig: § 21 Abs. 1a ArbSchG (eingeführt durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz) schreibt ab Kalenderjahr 2026 vor, dass pro Jahr mindestens 5% der im Land vorhandenen Betriebe besichtigt werden müssen.

Weitere Kurse zum Thema Arbeitsschutz

Die häufigsten Fragen rund um die Unterweisung Arbeitsschutz online:

Jährliche Unterweisung Arbeitsschutz

Mindestens einmal jährlich — so schreibt es § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in Verbindung mit § 4 der DGUV Vorschrift 1 vor. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt laut § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine halbjährliche Pflicht.

Zusätzlich ist eine Unterweisung erforderlich bei:

  • Neueinstellung — vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung)
  • Versetzung oder Tätigkeitswechsel — vor der neuen Tätigkeit
  • Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren
  • Nach einem Arbeitsunfall oder bei erkannten Gefährdungen

Laut einer Auswertung der DGUV ereigneten sich 2023 rund 783.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle in Deutschland — regelmäßige Unterweisungen sind das wirksamste Mittel zur Prävention. Mit der Online-Arbeitsschutzunterweisung der SVG-Akademie stellen Sie sicher, dass auch kranke oder abwesende Mitarbeiter die Schulung flexibel nachholen.

Jeder Arbeitgeber ist nach § 12 ArbSchG verpflichtet, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Welche konkreten Unterweisungen Pflicht sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes (§ 5 ArbSchG).

 

Zu den häufigsten Pflichtunterweisungen gehören:

Unterweisung Rechtsgrundlage Häufigkeit Sprachen
Allgemeiner Arbeitsschutz § 12 ArbSchG, DGUV V1 § 4 Jährlich 11
Brandschutz ASR A2.2, ArbStättV Jährlich DE + EN
Verhalten bei Unfällen & Notfällen § 12 ArbSchG / DGUV V1 § 4 Jährlich + anlassbezogen 11
Erste Hilfe DGUV Vorschrift 1 § 26 Jährlich DE
Gefahrstoffe § 14 GefStoffV Jährlich + anlassbezogen DE
Bildschirmarbeit ArbStättV Anhang 6 Bei Einstellung + anlassbezogen 11

Die SVG-Akademie deckt die gängigsten Pflichtunterweisungen als interaktive Online-Kurse ab — verfügbar in 11 Sprachen mit automatischer Dokumentation.

Eine Arbeitsschutzunterweisung muss laut § 12 ArbSchG die konkreten Gefährdungen am Arbeitsplatz behandeln und auf Basis der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) durchgeführt werden. Die DGUV
Vorschrift 1 verlangt zudem eine Verständniskontrolle.

Die Online-Arbeitsschutzunterweisung der SVG-Akademie umfasst 11 Lernmodule in drei Themenbereichen:

  • Rechtlicher Rahmen: Beteiligte im Arbeitsschutz, Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer
  • Sicherheitsverhalten: Verhalten bei Arbeitsunfällen, im Gebäude, auf dem Betriebsgelände und im Gefahrenfall, Hinweisschilder und Notfalleinrichtungen
  • Verständniskontrolle: Abschlusstest mit Zertifikat als revisionssicherer Unterweisungsnachweis (Aufbewahrung 5 Jahre)

Der Kurs ist in 11 Sprachen verfügbar und kann flexibel am Arbeitsplatz oder mobil absolviert werden.

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Unterweisung seiner Beschäftigten (§ 12 ArbSchG). Er kann diese Pflicht schriftlich an zuverlässige und fachkundige Personen delegieren — die
Gesamtverantwortung verbleibt jedoch beim Arbeitgeber.

Unterweisungen dürfen durchgeführt werden von:

  • Führungskräften und Vorgesetzten (häufigste Form der Delegation)
  • Fachkräften für Arbeitssicherheit (beratend und durchführend)
  • Sicherheitsbeauftragten (unterstützend, nicht allein verantwortlich)
  • Zertifizierten E-Learning-Anbietern — Online-Unterweisungen sind rechtlich zulässig, sofern sie interaktiv gestaltet sind und eine Verständniskontrolle beinhalten

Die Kurse der SVG-Akademie werden von qualifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit entwickelt und erfüllen die Anforderungen der DGUV an elektronische Unterweisungen.

Ja, das ist sie. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei u. a. zwischen Unterweisungen gemäß Arbeitsschutzgesetz und Unterweisungen für Fahrer. In beiden Fällen können Online-Lernprogramme eingesetzt werden.

Hierbei gilt es Folgendes zu beachten:
Bei der Unterweisung nach dem Arbeitsschutzgesetz können Unternehmer ihrer Verpflichtung unter Einsatz von Online-Kursen nachkommen. Im Anschluss absolviert der Beschäftigte Verständnistests als Erfolgskontrolle und erhält dafür ein Zertifikat als Unterweisungsnachweis. Dabei muss mit hinreichender Sicherheit die Identität des Beschäftigten festgestellt werden können, der die Online-Schulung abgelegt hat. Zu diesem Zweck erhält der Beschäftigte ein eigenes Online-Passwort für den Zugang und den Online-Abschlusstest.
Bei speziellen Erfordernissen und einer damit einhergehenden spezifischen Unterweisung kann diese in Form einer individuellen Anpassung der Online-Schulung auf die speziellen Erfordernisse des Betriebes erfolgen. Ebenfalls können Online-Kurse zur Unterstützung einer Präsenzschulung eingesetzt werden – beispielsweise für den Fall, dass vom Gesetz mündliche Unterweisungen (z. B. bei Gefahrstoffen) oder praktische Übungen (z. B. Flurförderzeuge, Atemschutzgeräte) Bestandteil der Unterweisungen sein müssen. Der Unternehmer muss jedoch sicherstellen, dass sich ein Mitarbeiter jederzeit mit Fragen zum Thema Arbeitssicherheit an den Vorgesetzten oder eine Fachkraft wenden kann.
Bei der Unterweisung für Fahrer – zum Beispiel zur Benutzung von Fahrtenschreibern gemäß Verordnung (EU) Nr. 165/2014, Artikel 33 – kann der Unternehmer seine Verpflichtung ebenfalls unter Einsatz von Online-Kursen erfüllen. Dabei gilt Gleiches wie bei der Unterweisung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu beachten, um die Identität des Beschäftigten, der den Online-Kurs und den Abschlusstest absolviert, mit hinreichender Sicherheit festzustellen.

Nein, eine persönliche E-Mail-Adresse für Mitarbeiter ist keine Voraussetzung, um an einer Online-Schulung teilzunehmen. Allerdings erleichtert es den Ablauf und das Controlling für Sie als Unternehmer, wenn sie vorliegt:
Mitarbeiter mit einer E-Mail-Adresse erhalten ihre Zugangsdaten, Willkommens- und Erinnerungsnachrichten oder Passwort-Rücksetzungen per E-Mail.
Mitarbeiter, die keine E-Mail-Adresse mitbringen, bekommen ein Nutzernamenschema sowie einen Handzettel, auf dem ihre Zugangsinformationen enthalten sind. Mit diesem Handzettel (digital als PDF oder ausgedruckt auf Papier) können die Mitarbeiter dann über ein Handy, einen Desktop-PC oder ein Tablet über den Browser die Online-Schulung besuchen.

Gut, zu wissen: Sie können auch private E-Mail-Adressen der Nutzer verwenden, vorausgesetzt die Mitarbeiter stimmen diesem Vorgehen für diesen betrieblichen Zweck zu. Die SVG-Akademie garantiert, dass die Daten der Nutzer nicht zweckentfremdet werden und nur im SVG-Lernportal gespeichert sind. Auch nachträglich können Nutzer ihre E-Mail-Adresse für ein eigenes Nutzerkonto bei der SVG-Akademie hinterlegen.

Der Arbeitgeber muss laut DGUV Vorschrift 1 (§ 4 Abs. 1) die Durchführung der Unterweisung dokumentieren. Die Dokumentation muss mindestens enthalten: Datum, Thema, Teilnehmer, Name des Unterweisenden und eine Bestätigung der Teilnahme.

Bei der Online-Arbeitsschutzunterweisung der SVG-Akademie erfolgt die Dokumentation automatisch: Das SVG-Lernportal erfasst Teilnahme, Abschlusstest-Ergebnis und Zertifikat — revisionssicher archiviert für 5 Jahre. Unternehmen erhalten jederzeit Zugriff auf den aktuellen Schulungsstand aller Mitarbeiter.

Eine gesetzliche Mindest- oder Höchstdauer für Arbeitsschutzunterweisungen gibt es nicht. Entscheidend ist laut DGUV Vorschrift 1, dass die Inhalte verständlich vermittelt werden und eine Verständniskontrolle stattfindet.

Die Online-Arbeitsschutzunterweisung der SVG-Akademie dauert ca. 30 Minuten — wobei die Teilnehmer ihr individuelles Lerntempo selbst bestimmen. Im Gegensatz zur Präsenzschulung mit fester Zeitvorgabe können Inhalte pausiert, wiederholt oder in mehreren Sitzungen absolviert werden. Das spart Unternehmen bis zu 70 % der Zeit, die eine klassische Gruppenunterweisung mit An- und Abreise benötigt.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich — stellen Sie Ihre Frage direkt über unser Kontaktformular oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

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