Das Wichtigste in KürzeSeit dem 29. Mai 2026 beginnt die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten grundsätzlich erst ab 50 Beschäftigten — bisher galt sie ab 21.Betriebe mit 21 bis 49 Beschäftigten müssen nur noch bestellen, wenn ihre Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ausweist.Unter 250 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung genügt künftig ein Sicherheitsbeauftragter.Wer trotz bestehender Pflicht keinen bestellt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.Was „besondere Gefährdung" genau bedeutet, steht nicht im Gesetz — die Bewertung…
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