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  1. Fachkunde Taxi und Mietwagen
Kontakt

Ihr Kontakt

Volker Schaper

Produktmanager

069 999 911 921

digitale-bildung@svg-akademie.de

Vivian Streng

Produktmanagerin

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Taxi und Mietwagenverkehr

Komplettkurs (6 Monate Zugriff direkt nach Buchung)

Sie als angehender Unternehmer müssen neben den Voraussetzungen der Berufszugangsverordnung ebenfalls die Fachkundeprüfung Ihrer zuständigen IHK nachweisen. Dies ist zwingend erforderlich und auch äußerst sinnvoll. Wer sich mit dem Thema genauer auseinandersetzt, merkt schnell, wie umfangreich und anspruchsvoll die Lerninhalte dieser Fachkundeprüfung sind.

Unser modular aufgebauter Online-Kurs wird Sie bei dieser Herausforderung bestmöglich unterstützen – auch ohne kaufmännische Vorkenntnisse. Unsere erfahrenen Fachreferenten legen großen Wert darauf, Ihnen die komplexen Prüfungsinhalte der IHK verständlich und praxisnah zu erklären.

Preis:  799,- € zzgl. MwSt. (Bruttoendpreis 950,81 €

Jetzt buchen!
Terminplan
KI-generiert
Inhaltsverzeichnis

// Ihre Vorteile

// Kursaufbau

// Kursinhalte

// Beratung und Kontakt

// Häufige Fragen

Berufsbegleitend

Live-Unterricht (Allgemeinwissen) findet an Wochentagen abends statt.

Live-Unterricht (Spezialwissen) findet an zwei Samstagen vormittags statt.

Ein Live-Zyklus (Durchgang durch alle prüfungsrelevanten Themen) dauert ca. 8 Wochen.

Lernvideos (Allgemein- und Spezialwissen) stehen jederzeit zur Verfügung.

Flexible Teilnahme

Live-Teilnahme: Nehmen Sie live an den Veranstaltungen teil und profitieren Sie von interaktivem Unterricht.

Aufzeichnungen: Verpassen Sie keine Sitzung – alle Veranstaltungen stehen Ihnen als Videoaufzeichnung zur Verfügung, die Sie nach Ihrem eigenen Zeitplan abrufen können.

Individueller Lernpfad

Einstieg zu einem Zyklus-Beginn: Starten Sie mit einem neuen Zyklus (Durchgang) und orientieren Sie sich an den Terminen der Live-Veranstaltungen.

Einstieg sofort: Beginnen Sie den Kurs unabhängig von den Zyklusterminen und arbeiten Sie in Ihrem eigenen Tempo – mithilfe der Aufzeichnungen und der Live-Veranstaltungen.

Beschleunigtes Lernen: Nutzen Sie die Aufzeichnungen, um den Kurs schneller als in 8 Wochen zu absolvieren.

Zugangsdauer

Sie haben 6 Monate lang Zugriff auf alle Kursmaterialien, inklusive Live-Veranstaltungen, Videoaufzeichnungen, Lernmaterialien und Übungsaufgaben.

Leistungen

Live-Online-Seminare
Video-Aufzeichnungen rund um die Uhr
Übungsfragen
Prüfungssimulation
Interaktive Lernprogramme
Zertifikat

Auf einen Blick

26 Online-Seminare
Einstieg jederzeit möglich
Inhalte ausgewählt nach IHK Orientierungsrahmen
Interaktiver Austausch
Erfahrene Fachreferenten

Vorteile

Jederzeit mit dem Kurs beginnen

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6 Monate Zugriff auf den Kurs nach Buchung

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Intensivkurs in 8 Wochen möglich

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Sie entscheiden über Ihr Lerntempo

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Berufsbegleitendes Lernen möglich

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Prüfungs-Cashback bei Nicht-Bestehen (max. 150€)

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Wie ist der Kurs zum Verkehrsleiter aufgebaut?

Einfach digital lernen

  • Live-Kurse abgestimmt auf die Anforderungen für angehende Verkehrsleiter: die SVG Straßenverkehrsgenossenschaft bringt mit SVG-Fachkräften als Referenten langjährige Erfahrung ein. Bei den insgesamt 19 Terminen besteht eine virtuelle Klassenraum-Atmosphäre.
  • Flexibilität steht hoch im Kurs: Durch Aufzeichnungen jeder Live-Veranstaltungen bietet der Kurs ein hohes Maß an orts- und zeitunabhängiger Erreichbarkeit, falls Sie mal ein Live-Seminar verpassen sollten.
  • Modularisiertes Lernen: Abgeschlossene Lerneinheiten vermitteln einen übersichtlichen Kursaufbau und lassen jederzeit den Einstieg in den Lehrgang für angehende Verkehrsleiter zu.
  • Ideal auf die IHK-Prüfung vorbereitet: Nach jedem Modul gibt es kurze Zwischenprüfungen sowie eine vollumfängliche Durchführung einer Prüfungssimulation auf IHK-Prüfungsniveau.
  • Wissen festigen: Zur Übung und Vertiefung Ihres Wissens können die Teilnehmer hunderte Übungsfragen leicht auf dem Lernportal beantworten.
  • Die Lernplattform bietet höchste Nutzerfreundlichkeit dank einfacher Technik: von zu Hause und unterwegs über verschiedene Endgeräte (Laptop, Handy, PC, Tablet) leicht zu nutzen

Was beinhaltet der Kurs?

(Inhalt ausgewählt nach IHK Orientierungsrahmen)

Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes (allg.):

  • Finanzplanung, Kreditarten, Zahlungsverkehr
  • Buchführung I
  • Buchführung II
  • Kostenrechnung Allgemein I (Fahrzeugkostenrechnung)
  • Kostenrechnung Allgemein II (Fahrzeugkostenrechnung)
  • Marketing
  • „Kleine Zwischenprüfung“

Rechtliche Grundlagen (allg.):

  • Arbeits- und Sozialrecht I
  • Arbeits- und Sozialrecht II
  • Gründung eines Unternehmens, Unternehmensformen
  • Grundzüge des Vertragsrechts, BGB, HGB
  • Forderungsmanagement (Inkasso)
  • Unternehmen und Steuer I
  • Unternehmen und Steuer II
  • Versicherungen im Unternehmen
  • Rechtssichere Unternehmensführung
  • „Kleine Zwischenprüfung“

Jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag von 18:00 bis 19:30 Uhr

Terminplan

Berufsbezogenes Recht (Taxi):

  • Berufsbezogenes Recht, Beförderungsbedingungen
  • Bau- und Betriebsvorschriften, Straßenverkehrsrecht
  • Unfallverhütung und Arbeitsschutz
  • Illegale Einfuhr BTM, Schleusertum, Grenzüberschreitender Verkehr, besondere Themen

Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes (Taxi):

  • Fahrzeugkostenrechnung inkl. Tourenkalkulation Taxi I
  • Fahrzeugkostenrechnung inkl. Tourenkalkulation Taxi II
  • Übungen Fahrzeugkostenrechnung Taxi

Jeweils am Samstag von 9:00 Uhr bis 14:15/16:00 Uhr

Terminplan

Prüfungssimulation :

  • Prüfungssimulation schriftlich (vorletzte Woche)
  • Prüfungssimulation mündlich (letzter Samstag)

Die schriftliche Prüfungssimulation findet zu einem selbstgewählten Zeitpunkt in der vorletzten Woche statt, die mündliche Prüfungssimulation am letzten Samstag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr.

Terminplan

Haben Sie noch Fragen ?

Haben Sie Fragen rund um den Verkehrsleiter? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Häufige Fragen

Haben Sie Fragen zur Durchführung oder zur Technik? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Häufige Fragen

Testen Sie Ihre Technik, indem Sie einem Test-Meeting des Video-Konferenz-Anbieters Zoom beitreten.

Test-Meeting

Anmeldung zur Online-Schulung "Sach- und Fachkunde Taxi und Mietwagen"

Füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus:
Über das Anmeldeformular melden Sie sich verbindlich zum Online-Kurs "Sach- und Fachkunde Taxi und Mietwagen" an. Bitte füllen Sie alle Angaben sorgfältig aus.
Teilnehmerdaten
 
E-Mail:
Telefon:
Adresse des Teilnehmers:

 

Abweichende Rechnungsadresse
Abweichende E-Mailadresse für den Rechnungsempfang:

 

Sonstiges
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Haben Sie einen Gutschein- oder Rabattcode?

 

Verbindliche und kostenpflichtige Anmeldung

Ich stimme zu, den Online-Kurs "Sach- und Fachkunde Taxi und Mietwagen – Komplettkurs (Online)" für 180 Tage zum Preis von 799,- EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. (Bruttoendpreis 950,81 €) kostenpflichtig und verbindlich zu kaufen. Nach der Bestellung erhalten Sie eine Rechnung mit allen Zahlungsinformationen.

Ich melde mich verbindlich für folgenden Starttermin an:
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durch die Aktivierung des Kästchens stimme ich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SVG-Akademie GmbH zu und bestätige, dass ich diese gelesen und zur Kenntnis genommen habe.

Hinweise zum Datenschutz und Zustimmung zur weiteren Verwendung Ihrer Daten
Durch die Aktivierung des Kästchens stimme ich folgenden Vereinbarungen zu: Meine bei der Anmeldung angegebenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Online-Kurses gespeichert. Außerdem bin ich damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten sowie meine Daten bezüglich des von mir gebuchten Angebots von dem SVG Verbund, dazu gehören die Bundeszentrale, die Akademie, regionale SVGen und ihre Töchter, verarbeitet und für Werbung genutzt werden, damit diese mir interessante Angebote per E-Mail oder Telefon übermitteln können. Ich kann dieser Verwendung meiner Daten jederzeit widersprechen. Einzelheiten zum Widerspruchsrecht können der Datenschutzerklärung (https://www.svg-akademie.de/datenschutzerklaerung/) entnommen werden. Diese Informationen zum Datenschutz (https://www.svg-akademie.de/datenschutzerklaerung/) habe ich zur Kenntnis genommen.

Die wichtigsten Antworten zum Thema "Sach- und Fachkunde Taxi und Mietwagen" (Verkehrsleiter)

Wer ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen will, braucht eine Genehmigung der zuständigen Behörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 13 PBefG in Verbindung mit der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr, PBZugV). Nachzuweisen sind drei Voraussetzungen:

  • Persönliche Zuverlässigkeit – u. a. durch ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit – ausreichendes Eigenkapital und Reserven für einen ordnungsgemäßen Betrieb.
  • Fachliche Eignung – nachgewiesen durch die bestandene IHK-Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr (oder eine anerkannte gleichwertige Qualifikation).

Erst wenn alle drei Punkte vorliegen, erteilt die Behörde die Taxi- bzw. Mietwagenkonzession. Wer ohne Genehmigung Fahrgäste befördert, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis zu 20.000 Euro.

Die Prüfung gilt als anspruchsvoll, weil sie kaufmännische, rechtliche und betriebliche Themen abdeckt. Sie orientiert sich am IHK-Orientierungsrahmen für den Taxen- und Mietwagenverkehr und besteht aus einem schriftlichen Teil (Fachfragen und praxisnahe Fallstudien) sowie – falls die erforderliche Mindestpunktzahl schriftlich nicht erreicht wird – einer ergänzenden mündlichen Prüfung. Die Teilnahme an der IHK-Prüfung ist kostenpflichtig; die Gebühr legt die zuständige IHK fest und kann regional unterschiedlich ausfallen. Eine strukturierte Prüfungsvorbereitung erhöht die Bestehensquote deutlich.

Ein Vorbereitungskurs ist für die Zulassung zur IHK-Prüfung Sach- und Fachkunde Taxi- und Mietwagen nicht verpflichtend, wird von den IHKen aber ausdrücklich empfohlen. Grund: Die Prüfung gilt als eine der schwersten Fachkundeprüfungen. Ein prüfungsvorbereitendes Seminar hilft, die komplexen Inhalte strukturiert und praxisnah zu erarbeiten.

Ja. Mit der PBefG-Novelle wurde die Ortskundeprüfung für Taxifahrerinnen und -fahrer zum August 2021 bundesweit abgeschafft; für Mietwagenfahrer war sie bereits vorher entfallen. Als Ersatz war eine bundeseinheitliche „Kleine Fachkunde" für alle Fahrer im Taxi-, Mietwagen- und Pooling-Verkehr geplant. Dieses Ersatzkonzept haben Bund und Länder im Oktober 2025 jedoch endgültig verworfen; die Kleine Fachkunde soll ersatzlos gestrichen werden. Wichtig:Diese Abschaffung betrifft ausschließlich die Fahrer-Ebene, nicht den Unternehmer.

Die Unternehmer-Fachkunde ist nicht abgeschafft und bleibt Pflicht. Der umgangssprachliche „Taxi-Unternehmerschein" ist die IHK-Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr nach § 13 PBefG in Verbindung mit der PBZugV und Voraussetzung für jede Taxi- und Mietwagenkonzession. Hier werden regelmäßig drei völlig verschiedene Nachweise verwechselt:

  • der Unternehmerschein (fachliche Eignung, um einen Betrieb zu führen),
  • der Personenbeförderungsschein der Fahrer (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung),
  • und die Konzession (die behördliche Genehmigung des Betriebs selbst).

Nur die Ortskundeprüfung der Fahrer ist entfallen – die Fachkundeprüfung für Unternehmer ist unverändert erforderlich.

Beide klingen ähnlich, betreffen aber unterschiedliche Personen:

  • Der Personenbeförderungsschein (P-Schein) ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV. Ihn braucht, wer selbst am Steuer sitzt und Fahrgäste befördert. Voraussetzungen sind u. a. Mindestalter 21 Jahre, seit mindestens zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B sowie ein ärztliches Gutachten zur gesundheitlichen Eignung.
  • Der Unternehmerschein (IHK-Fachkunde) weist dagegen die fachliche Eignung nach, ein Personenbeförderungsunternehmen zu führen. Er hat mit dem Führerschein nichts zu tun.

Kurz: Der P-Schein ist für das Fahren, die Fachkunde für das Unternehmen.

Beide sind Genehmigungen nach dem PBefG, unterscheiden sich aber grundlegend im Betrieb:

  • Taxi (§ 47 PBefG): Das Fahrzeug wird an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten, spontane Kundenaufnahme ist erlaubt, es gelten Beförderungs- und Betriebspflicht sowie der behördlich festgelegte Tarif. Taxikonzessionen können von Kommunen zahlenmäßig begrenzt (kontingentiert) werden.
  • Mietwagen (§ 49 PBefG): Fahrten müssen vorab bestellt werden, es gilt die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach jedem Auftrag, und es gibt keinen festen Tarif. Mietwagenkonzessionen sind nicht kontingentiert, deshalb steigen viele Gründer über die Mietwagenkonzession ein.
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